Das Konzept

Gemeinsamer Unterricht - GU 


DasZiel im ständig andauernden Prozess "Gemeinsamer Unterricht" liegt in der gesellschaftlichen, für alle Menschen selbstverständlichen Integration behinderter Menschen. Die soziale und psychische Integration behinderter Menschen im frühen Lebensalter liefert einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Dies verlangt nach einer gemeinsamen Pädagogik, die an unserer Schule die Montessori - Pädagogik darstellt.
- Die nicht behinderten Kindern lernen Rücksicht zu nehmen und Verantwortung für andere zu tragen.
- Für die behinderten Kinder bedeutet die Integration eine Vorbereitung auf ein Leben unter nicht behinderten Menschen. So lernen sie frühzeitig sich zu behaupten und durchzusetzen. Außerdem machen sie Erfahrungen der Solidarität ihrer Mitschüler, der Kooperation und dem Getragen sein in einer Gruppe. Die Schüler-/innen lernen von anderen z.B. den Materialumgang durch Nachahmung.

 

"... vom Tanz auf dem Seil, das während des Tanzens
weitergesponnen wird..."


Wir machen Erfahrungen der Bereicherung und der Chance, aber auch Grenzerfahrungen bzgl. des Integrationskonzeptes. Einige behinderte Kinder benötigen die Betreuung in besonderen Gruppen an einer Sonderschule mit entsprechenden Therapie- und Fördermöglichkeiten. Nicht jedes Kind ist an einer Grundschule angemessen zu fördern.
Mit Hilfe eines Gutachtens (VO-SF = Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) wird vor Schuleintritt der Förderort festgelegt. Dies kann der Gemeinsame Unterricht (GU) oder die Sonderschule (z.B. Sonderschule für Lernbehinderte, Sprachbehinderte oder Körperbe-hinderte) sein.

Die Klassenstärke ist mit ca. 27 Kindern pro Klasse sehr hoch.
Die Sonderschullehrerin betreut nur bis zu drei Stunden bei erhöhtem Förderbedarf pro Woche jedes behinderte Kind.


Die Förderung findet

  • in einer kleinen Lerngruppe oder
  • in Einzelsituationen oder
  • in der Klasse während der FA statt.

Im Förderunterricht werden unterschiedliche Bereiche der Kinder gefördert: das Arbeits- und Sozialverhalten, das kognitives Lernen mit den entsprechenden Unterrichtsfächern, das Sprachverhalten, die Motorik, die Sensorik und die Wahrnehmung.

Diese werden im Förderunterricht umgesetzt:

  • Psychomotorik
  • Graphomotorik
  • Wahrnehmungsförderung
  • Sprachförderung
  • Rhythmik und Bewegung.

Einige körper- und sprachbehinderte Schüler werden zielgleich nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet, während die lernbehinderten Schüler nach den Richtlinien der Sonderschule für Lernbehinderte zieldifferent unterrichtet werden.